Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde Kappelen
Informationen
- Datum
- 10. Januar 2020
- Lokalität
- Gemeindehaus, Aarbergstrasse 12, 3273 Kappelen, Parterre
- Beschreibung
- Urnenabstimmung vom Sonntag, 10. Januar 2021
der Einwohnergemeinde Kappelen
Öffnungszeiten Stimmlokal
Sonntag, 10. Januar 2021, 10.00 –11.00 Uhr (Öffnungszeit beachten!)
Gemeindehaus Kappelen
Vorlagen
1 Jahresrechnung 2019
1.1 Nachkredit periodengerechte Abgrenzung Lastenausgleichbeitrag Sozialhilfe
1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2019
2 Budget 2021
3 Aufgabenzuweisung für die Führung der Oberstufenschule
3.1 Änderung Zweckartikel Organisationsreglement Schulverband Aarberg
3.2 Beschlussfassung über den allfälligen Austritt aus dem Schulverband Aarberg
4 Änderungen Organisationsreglement
4.1 Ermächtigung Gemeinderat zur Einführung Betreuungsgutscheine
4.2 Ermächtigung Gemeinderat Abschluss von Wasserlieferungsverträgen
5 Ergänzung Gebührenreglement, Konzessionsabgabe Elektrizitätsversorgung
7 Verpflichtungskredit Erneuerung Abwasserpumpwerke
Erläuterungen zu den Vorlagen erfolgen auf den nächsten Seiten dieses Gmeinshusblitzes. Die Änderungen des Organisationsreglements (Vorlage 4.1 und 4.2) des Gebührenreglements (Vorlage 5) sowie des Organisationsreglements des Schulverbandes Aarberg (Vorlage 3) liegen resp. lagen 30 Tage vor der ursprüngliche angesetzten Gemeindeversammlung vom 06.11. bis 07.12.2020 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2019 sowie das Budget 2021 kann auf Bestellung bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website www.kappelen.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen die Abstimmung sind spätestens 30 Tage nach der Publikation der Ergebnisse schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Kommunale Vorlagen
Vorlage 1.1 Jahresrechnung 2019 - Nachkredit periodengerechte Abgrenzung Lastenausgleichbeitrag Sozialhilfe
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Aufgrund diesem ausserordentlich positiven Ergebnis der Jahresrechnung 2019 sieht der Gemeinderat (auch auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsorgans) vor, eine länger bekannte „Altlast“ in der Jahresrechnung in Ordnung zu bringen: die periodengerechte Abgrenzung des Lastenteilers Sozialhilfe.
Nun, was ist das?
In den Jahresrechnungen der Mehrzahl der bernischen Gemeinden wird im Rechnungsjahr der Aufwand für den Lastenteiler Sozialhilfe des Vorjahres ausgewiesen. Damit hinkt die Jahresrechnung der effektiven Schuld gegenüber dem kantonalen Lastenteiler um den Aufwand des aktuellen Rechnungsjahres nach. Gemäss Rechnungslegungsvorschriften sollte die Jahresrechnung aber die Aufwände zeitgerecht aufzeigen, was bedeutet, dass der voraussichtliche – erst im Folgejahr abgerechnete – Lastenteilerbeitrag dem Rechnungsjahr belastet werden muss. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, muss die Gemeinde in einem Rechnungsjahr sowohl den Aufwand des Vorjahres wie auch des aktuellen Rechnungsjahres verbuchen, was zu einer erheblichen Mehrbelastung führt. Der Kanton Bern hat die Gemeinden im Rahmen der Einführung von HRM2 zu dieser Korrekturbuchung zwingen wollen, was aber durch die Gemeindeverbände verhindert werden konnte. Er hat auf einen Zwang verzichtet, jedoch den Gemeinden empfohlen, diese Abgrenzung zu korrigieren, wenn die finanziellen Verhältnisse dies erlauben.
Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsorgans ROD rechtfertigt der grosse Ertragsüberschuss der Rechnung 2019 nun eine solche Korrekturmassnahme. Aus diesem Grund wurde der Jahresrechnung 2019 der voraussichtlichen Lastenteilerbeitrag 2019 in der Höhe von Fr. 715‘350.00 zusätzlich belastet, was zu entsprechendem Mehraufwand führt und ein Nachkreditbeschluss der Gemeindeversammlung erforderlich macht.
Auf die Finanzlage der Gemeinde hat dieser Vorgang keinen Einfluss, da es sich um eine rein buchhalterische Abgrenzungsmassnahme handelt. - Formulierung
- Zur Jahresrechnung 2019 wird ein Nachkredit von Fr. 715‘350.00 für die periodengerechte Abgrenzung des Beitrags an den kantonalen Lastenteiler Sozialhilfe für das Jahr 2019 bewilligt.
Vorlagen
Vorlage
423
26
- Leer
- 11
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2019
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Die Jahresrechnung 2019 in Kürze
Bei einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Steueranlage von 1.70 schliesst die Jahresrechnung 2019 - unter Berücksichtigung des Nachkredits Abgrenzung Lastenausgleich Sozialhilfe gemäss Vorlage 1.1 - mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 58'585.02 ab, was gegenüber dem budgetierten Defizit von Fr. 195‘500.00 zu einer Besserstellung von Fr. 254'085.02 führt.
Der Bilanzüberschuss im allgemeinen Haushalt wird mit diesem Rechnungsergebnis auf Fr. 1'396'093.57 erhöht, was fast 7 Steuerzehnteln entspricht. Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2019 und den detaillierten Beschlussantrag finden Sie im Gmeinshusblitz 2020-11 sowie auf www.kappelen.ch. - Formulierung
- Die Jahresrechnung 2019 der Einwohnergemeinde Kappelen wird Ergebnissen genehmigt.
Vorlagen
Vorlage
445
7
- Leer
- 8
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 2 Budget 2021
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Das Budget 2021 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1.70 und sieht im allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 144‘000.00 vor. Das Defizit ist damit tiefer als im letztjährigen Finanzplan für das Jahr 2021 veranschlagt wurde, trotz der aufgrund der Corona-Krise reduzierten Wachstumsprognosen. Dieses Defizit und auch diejenigen der nachfolgenden Jahre sind tragbar, insbesondere weil ab 2025 die Abschreibungen des alten Verwaltungsvermögens nach HRM2 wegfallen (Minderaufwand von rund Fr. 342‘000/Jahr). Durch die neu eingeplante zusätzliche Investitionstätigkeit wird aber ein vollständiger Schuldenabbau während der Prognoseperiode nicht möglich sein. Nicht eingerechnet in diesen Ergebnissen sind die Folgekosten einer neuen Lösung bezüglich Oberstufenschule (OSZ Aarberg oder Kappelen).
In der Spezialfinanzierung Wasserversorgung wird für 2021 ein Aufwandüberschuss von Fr. 1‘400.00 veranschlagt, also wie im Jahr 2020 eine nahezu ausgeglichene Rechnung. Da der Bau der Wasserleitung zur SWG erst Mitte 2021 abgeschlossen sein wird, werden sich die Folgekosten der Ersatzwasserbeschaffung im nächsten Jahr noch nicht voll auswirken.
In der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung sieht das Budget 2021 einen Aufwandüberschuss von Fr. 32‘900.00 vor. Dieses Defizit ist angesichts des noch vorhanden Bilanzüberschusses tragbar.
Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung sieht für 2021 einen Aufwandüberschuss von Fr. 5‘500.00 vor; hier wird der Bilanzüberschuss in den nächsten Jahren bald aufgebraucht sein.
Für das Jahr 2021 sind Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 1‘489‘000.00 geplant, davon Fr. 393‘000.00 im allgemeinen Haushalt, der Rest in den Spezialfinanzierungen.
Der Finanzplan prognostiziert für die Jahre bis 2024 leichte Aufwandüberschüsse, danach wird die Rechnung durch die wegfallenden Abschreibungen des alten Verwaltungsvermögens HRM1 entlastet. Bis auf die Abfallentsorgung, welche bald einen Bilanzfehlbetrag aufweisen wird, sind sowohl im allgemeinen Haushalt wie in den Spezialfinanzierungen genügend Bilanzüberschüsse vorhanden, um die Jahresergebnisse der nächsten 5 Jahre zu tragen.
Weitere Informationen zum Budget 2021 sowie zum Finanzplan und den detaillierten Beschlussantrag finden Sie im Gmeinshusblitz 2020-11 sowie auf www.kappelen.ch. - Formulierung
- 1. Die Gemeindesteueranlage wird per 2021 für natürliche und juristische Personen unverändert auf 1.70 festgesetzt. 2. Die Liegenschaftssteuer wird per 2021 unverändert auf 1.2 o/oo des amtlichen Wertes festgesetzt. 3. Das Budget 2021 der Einwohnergemeinde Kappelen wird genehmigt.
Vorlagen
Vorlage
443
18
- Leer
- 9
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 3.1 Änderung Zweckartikel Organisationsreglement Schulverband Aarberg
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Im Einzugsgebiet des Schulverbands Aarberg ist die Durchlässigkeit zwischen Sekundar- und Realschule nicht möglich, weil die Realschüler-/innen in den Gemeinden unterrichtet werden. Damit Realschüler-/innen gemäss ihren Fähigkeiten zukünftig auch Unterricht mit Sekundarschulniveau besuchen könnten, soll in Aarberg ein Oberstufenzentrum für alle Real- und Sekundarschüler-/innen des Verbandsgebiets geschaffen werden. Dies setzt eine Änderung des Verbandszwecks resp. des Organisationsreglements voraus. Gleichzeitig sollen auch die Austrittsbedingungen für die Verbandgemeinden angepasst werden.
- Formulierung
- Die Änderungen des Art. 3 Abs. 1-3 (Zweck) und Art. 56 Abs. 2bis und 2ter (Austritt) des Organisationsreglements des Schulverbands Aarberg werden gemäss Vorlage der Delegiertenversammlung vom 5. März 2020 beschlossen.
Vorlagen
Vorlage
426
32
- Leer
- 2
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 3.2 Beschlussfassung über den allfälligen Austritt aus dem Schulverband Aarberg
- Ergebnis
- Die Vorlage wird abgelehnt.
- Beschreibung
- Kommt die Aufgabenübertragung der Verbandsgemeinden des Schulverbandes Aarberg an den Verband zustande (s. Vorlage 3.1), stellt sich für die Gemeinde Kappelen die Frage, ob sie dort mitmachen und alle Oberstufenschüler/innen nach Aarberg schicken oder aus dem Verband austreten und selber eine Oberstufe in der Schule Kappelen aufbauen und führen will.
Aufgrund der aktuellen und prognostizierten Schülerzahlen ist es möglich, in der Schule Kappelen eine Oberstufe mit zwei Klassen im Sekundar- und Realniveau zu führen. Diese jahrgangs- und niveaugemischten Klassen würden eine Durchlässigkeit zwischen Real- und Sekundarstufe ermöglichen. Um für dieses Modell und die gesamte Schule den nötigen Raum zur Verfügung zu stellen, ist eine Minimalvariante (Aufstockung des bestehenden Kindergartenanbaus) und eine Optimalvariante (zweistöckiger Anbau südöstlich an Schulhaus) gerechnet worden. Die Modellrechnung zeigt, dass je nach Variante gegenüber heute mit jährlichen Minderkosten von Fr. 23‘000 oder jährlichen Mehrkosten bis Fr. 223‘000 (ca. 1,1 Steuerzehntel) für den Betrieb einer eigenen Gesamtschule zu rechnen ist. Dem gegenüber löst der Verbleib beim Schulverband Aarberg und die Beteiligung an dessen Oberstufenzentrums gemäss Modellrechnung Mehrkosten von rund Fr. 100‘000 (ca. 0,5 Steuerzehntel) aus.
Um eine eigene Oberstufe mit Real- und Sekundarschule zu führen, müsste die Gemeinde Kappelen den Austritt aus dem Schulverband gemäss Vorlage beschliessen. - Formulierung
- Vorausgesetzt, dass die Zweckänderung des Schulverbandes zustande kommt, tritt die Gemeinde Kappelen auf den 31.07.2023 aus dem Schulverband aus. Der Gemeinderat wird beauftragt, vor 31.07.2021 die Kündigung der Mitgliedschaft der Gemeinde Kappelen im Schulverband Aarberg einzureichen und die Führung der Oberstufe an der Schule Kappelen zu organisieren und der Gemeindeversammlung allfällig hierzu erforderliche Verpflichtungskreditanträge für den Ausbau der Schulanlage zu unterbreiten. Die mit der Aufgabenübernahme verbundenen neuen, wiederkehrenden Kosten gelten als gebunden.
Vorlagen
Vorlage
114
344
- Leer
- 2
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 4.1 Änderung Organisationsreglement; Ermächtigung Gemeinderat zur Einführung Betreuungsgutscheine
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Per 01.08.2020 wurde im Kanton Bern für die familienergänzende Kinderbetreuung das System der Betreuungsgutscheine eingeführt; die Kappeler Bevölkerung wurde hierüber im Gmeinshusblitz informiert. Eltern erhalten von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien.
Die Einführung dieses Systems stellt eine neue wiederkehrende Aufgabe dar, welche je nach Kosten in der Beschlusskompetenz der Gemeindeversammlung zu liegen kommen könnte. Da nicht klar ist, wie sich die Kosten dieser Aufgabe zukünftig entwickeln und der Gemeinderat situativ auf neue Verhältnisse reagieren möchte, sieht er - wie dies andere Gemeinden auch getan haben - vor, dass der Gemeinderat im Organisationsreglement ermächtigt wird, unabhängig von den Finanzkompetenzen über die Einführung resp. Weiterführung dieses Systems entscheiden zu können.
Im Budget 2021 wird mit einem Nettoaufwand nach Abzug der Rückvergütung des Kantonsanteils von Fr. 14‘400.00 gerechnet, wobei diese Zahl aufgrund der noch ausstehenden Praxiszahlen nur als Schätzung anzusehen ist.
Seit Einführung des Systems im August 2020 haben in Kappelen 13 Familien vom Angebot der Betreuungsgutscheine Gebrauch gemacht.
Die beantragte Reglementsänderung wurde vom Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung vorgeprüft und als genehmigungsfähig bezeichnet; sie tritt rückwirkend per 01.07.2020 in Kraft. - Formulierung
- Die Änderung des Artikels 29a (Betreuungsgutscheine im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung) des Organisationsreglements wird in der Fassung, wie sie vom 06.11. bis 07.12.2020 öffentlich aufgelegt wurde, beschlossen.
Vorlagen
Vorlage
343
104
- Leer
- 13
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 4.2 Änderung Organisationsreglement; Ermächtigung Gemeinderat zum Abschluss von Wasserlieferungsverträgen
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Die Konzession für die Trinkwasserförderung aus dem Grundwasserpumpwerk Werdthof läuft im Jahr 2030 aus und kann aufgrund übergeordneten Anforderungen an die Schutzzone nicht mehr erneuert werden. Das von dieser Fassung geförderte Trinkwasser weist zudem Pestizidrückstände auf, welche über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Die Grundwasserfassung, die Pumpen sowie die Steuerungstechnik sind zudem zunehmend sanierungsbedürftig.
Der Bau einer neuen Trinkwasserfassung ist aufgrund fehlender geeigneter Schutzzonen nicht möglich und wäre so oder so mit sehr hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Es ist deshalb nötig, eine Ersatzlösung für die Trinkwasserbeschaffung zu regeln. Mit dem Bau der Wasserverbindungsleitung zur Seeländischen Wasserversorgung sowie der bestehenden Verbindungsleitung zur Wasserversorgung EWA Aarberg kann die Trinkwasserversorgung auch ohne Grundwasserpumpwerk Werdthof gewährleistet werden. Hierzu ist der Abschluss von entsprechenden Wasserlieferungsverträgen notwendig. Die wiederkehrenden Kosten der Wasserbeschaffung übersteigen die heute geltenden Finanzkompetenzen des Gemeinderates. Da diese Verträge je nach Entwicklung stetig angepasst werden müssen und damit eine bestimmte Flexibilität erforderlich ist, beantragt der Gemeinderat die aufgelegene Änderung des Organisationsreglements. - Formulierung
- Die Änderung des Artikels 29b (Wasserlieferungsverträge) des Organisationsreglements wird in der Fassung, wie sie vom 06.11. bis 07.12.2020 öffentlich aufgelegt wurde, beschlossen.
Vorlagen
Vorlage
412
39
- Leer
- 9
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 6 Ergänzung Gebührenreglement, Konzessionsabgabe Elektrizitätsversorgung
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Die BKW Energie AG erfüllt in der Gemeinde Kappelen die Aufgabe der Elektrizitätsversorgung. Hierfür beansprucht sie öffentlichen Grund und entrichtet der Gemeinde seit jeher eine Konzessionsabgabe. Die Kosten dieser Abgabe werden den Strombezüger/innen weiterverrechnet und auf der Stromrechnung als Gemeindeabgabe ausgewiesen. Durch die Konzessionsabgabe der BKW Energie AG hat die Einwohnergemeinde Kappelen 2019 Erträge von rund Fr. 71’100.00 vereinnahmt.
Der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) hat darauf hingewiesen, dass diese Gemeindeabgabe auf kommunaler Ebene einer rechtlichen Grundlage bedarf.
Der Gemeinderat hat eine Anpassung des Gebührenreglements ausgearbeitet, welcher sich einerseits an Musterformulierungen, andererseits am bestehenden Konzessionsvertrag mit der BKW orientiert. Sie führt deshalb gegenüber dem heutigen Zustand nicht zu einer Mehrbelastung des Strombezügers. Da die Stimmbürger bis anhin noch nicht über die Frage dieser Gebühr/Abgabe entscheiden konnten, wird diese Reglementsänderung der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet. - Formulierung
- Die Änderung des Artikels 21a (Konzessionsabgabe) des Gebührenreglements wird in der Fassung, wie sie vom 06.11. bis 07.12.2020 öffentlich aufgelegt wurde, beschlossen.
Vorlagen
Vorlage
405
38
- Leer
- 17
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Vorlage 7 Verpflichtungskredit Erneuerung Abwasserpumpwerke
- Ergebnis
- Die Vorlage wird angenommmen.
- Beschreibung
- Da die Gemeinde Kappelen eine sehr flache Topografie aufweist, ist es erforderlich, dass Abwasser an bestimmten Stellen im Kanalisationsnetz stufenweise hinauf zu pumpen, damit es in natürlichem Gefälle via Ryserloch Aarberg in die ARA Lyss fliessen kann. Hierfür verfügt die Gemeinde Kappelen über 8 Pumpwerke, welche in den 60-er Jahren erstellt wurden. Die Anlagen wurden zwar regelmässig durch das Gemeindewerk gewartet, jedoch wurden Pumpen- und Steuerungstechnik seither nie erneuert. Da die Anforderungen an die technische Überwachung und die Arbeitssicherheit bei der Reinigung der Pumpwerke sowie die Ansprüche an die Betriebssicherheit der Anlagen gestiegen sind, sieht der Gemeinderat vor, die Überwachung und den technischen Unterhalt der Anlagen an den Gemeindeverband ARA Lyss Limpachtal zu übertragen.
Das Alter der Anlagen und die technischen Voraussetzungen für die Einbindung in das Überwachungssystem der ARA bedingen, dass die Pumpwerke grundlegend modernisiert werden.
Der Kostenvoranschlag für diese Massnahmen beläuft sich auf insgesamt Fr. 435'000.00.
Die Modernisierung und Neuorganisation des Unterhalts führt zu Folgekosten von jährlich rund Fr. 46‘000.00 (Abschreibungen Fr. 21‘000.00 / Unterhalt Fr. 24‘000.00), wobei ein Grossteil der Unterhaltskosten als interne Kosten bereits heute angefallen sind. Sämtliche Kosten sind im Finanzplan eingerechnet, welcher unter den heutigen Gebührensätzen tragbare Ergebnisse ausweist. - Formulierung
- Für die Modernisierung der Abwasserpumpwerke wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 435‘000.00 beschlossen.
Vorlagen
Vorlage
432
20
- Leer
- 8
- Stimmbeteiligung
- 42.7 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -