Einbürgerungsgesuche
Sie prüft im Auftrag der Gemeinde Kappelen die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.pom.be.ch/
Fachstelle Einbürgerungen (Gde Lyss)
Tel: 032 387 01 11
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Einbürgerungen Lyss | 032 387 01 11 | sicherheit@lyss.ch |