Das Bauinventar der Gemeinde Kappelen wurde von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegt und ist kein Erlass der Gemeinde Kappelen.

Es legt fest, welche Gebäude und Gebäudegruppen im Baubewilligungsverfahren in Bezug auf die Baugestaltung eine Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege (bei schützenswerten K-Objekten) oder des Berner Heimatschutzes (bei erhaltenswerten Objekten) erfordern. Ueber allfällig daraus resultierende Auflagen oder Bedingungen entscheidet die Baubewilligungbehörde in ihrem Bauentscheid.

Informationen

Datum
1. Januar 2020

Dokumente

Name
Bauinventar_Gemeinde_Kappelen_2019.pdf (PDF, 12.72 MB) Download 0 Bauinventar_Gemeinde_Kappelen_2019.pdf