Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung
Die Abteilung Bauen des Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beurteilt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sämtliche Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Bau- und Nutzungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzone sind durch das eidgenössische Raumplanungsgesetz enge Grenzen gesetzt, welche durch das AGR geprüft werden.
Der Entscheid des AGR über die Zonenkonformität oder eine Ausnahmebewilligung ist für die Baubewilligungsbehörde verbindlich.
Kontakt
Kant. Amt für Gemeinden und RaumordnungNydeggasse 11/13
Abteilung Bauen
3011 Bern
Tel. 031 633 77 70
Fax 31 634 51 59
bauen.agr@be.ch
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