Ortsplanungsrevision Kappelen; Öffentliche Auflage von Planungsakten Einzonung ZöN F "Gemeindebetriebe"
Die Gemeindeversammlung vom 14.06.2024 hat diese Einzonung deshalb nachträglich und unter Vorbehalt der öffentlichen Auflage im Sinne von Art.60 Abs. 3 BauG beschlossen. Der Gemeinderat legt die entsprechenden Planungsakten im Nachgang an den Versammlungsbeschluss öffentlich auf.
Folgende Akten liegen während 30 Tagen, vom 28.06.2024 bis 29.07.2024, in der Gemeindeverwaltung Kappelen öffentlich auf und können mit untenstehenden Links eingesehen werden:
- Ordentliche Änderung Zonenplan Siedlung
- Ordentliche Änderung Bau- und Nutzungsreglement
- Erläuterungsbericht inkl. Mitwirkungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV)
- Vorprüfungsbericht Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 14.05.2024
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat 3273 Kappelen einzureichen.
Kappelen, 24.06.2024
EINWOHNERGEMEINDERAT KAPPELEN
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Publikation Auflage ZöN F Gemeindebetriebe (PDF, 76.08 kB) | Download | 0 | Publikation Auflage ZöN F Gemeindebetriebe |
Erläuterungsbericht zur Einzonung ZöN F Gemeindebetriebe (PDF, 2.62 MB) | Download | 1 | Erläuterungsbericht zur Einzonung ZöN F Gemeindebetriebe |
Vorprüfungsbericht zur Einzonung ZöN F Gemeindebetriebe (PDF, 234.26 kB) | Download | 2 | Vorprüfungsbericht zur Einzonung ZöN F Gemeindebetriebe |