Nach dem Ableben einer Person wird sich der Siegelungsbeamte der Gemeinde mit den Angehörigen in Kontakt setzen, um einen Termin zur Aufnahme des Siegelungsprotokolls zu vereinbaren. Dabei werden alle Vermögenswerte (Sparkonten, Wertschriften, grössere Barschaft, Wertgegenstände) zuhanden der Steuerverwaltung und der Erbschaftsliquidation erfasst. Das Regierungsstatthalteramt entscheiden in der Folge aufgrund des Siegelungsprotokolls, ob ein Notariat mit der Aufnahme eines Erschaftsinventars zu beauftragen ist.